Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Frankfurt am Main, auf der Hanauer Landstraße, Höhe Nr. 432a, in Fahrtrichtung Ratsweg mit 35 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 85 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto. Bußgeldverfahren wurde eröffnet
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Frankfurt am Main übersandt.
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