In Schönebeck (Elbe), Wilhelm-Dümling-Straße, ggü. H.-Mentzel-Ring, Schießanlage, FR Schönebeck wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften um 17 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S350 mit Frontfoto ergab 67 km/h, bei zulässigen 50 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Schönebeck übersandte Zeugenfragebogen
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