Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 69126, Heidelberg, Sickingen Straße 25, Spielplatz die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Sensormessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 10 km/h bei zulässigen 30 km/h. 51 km/h wurden mit Foto dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Heidelberg übersandte Zeugenfragebogen
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