Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leipzig, Tauchaer Straße 279-275a die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 21 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die mit Poliscan FM1 festgestellte Geschwindigkeit betrug 51 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Leipzig übersandte Vordruck Anfrage
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