Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Parchim 02, auf der B 191, im Abs. 180, in Höhe km 10,440, in Richtung Ludwigslust die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 75 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 25 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß Radarmessung mit PoliScan Speed und Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Ludwigslust-Parchim
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