Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der K 2, Sudendorf, Abs. 010, km 0,200, Ri. B 321 begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 45 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät Speedophot RADAR digital 95 km/h
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Ludwigslust-Parchim übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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