Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Garching, auf der Ludwig-Prandl-Straße, i. H. Fakultät Inform./Math. begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 27 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Radarmessung 77 km/h mit Foto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Garching bei München übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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