Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 09661, Hainichen, OT Schlegel, Straße des Friedens, B 169, 143 m bis Mitte Abzweig Schlegeler Straße, aus Richtung Hainichen um 12 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 62 km/h, Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät, Foto
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Mittelsachsen erhob 25,00 € Bußgeld
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