Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Die erlaubte Geschwindigkeit wurde in 12459 Berlin, Tp./Kp. auf der Straße An der Wulheide, Höhe Nr. 138, in Ri. Lindenstraße um 35 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 85 km/h, Beweismittel: Messung mit Messgerät Multanova 6 F Digital, Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Formular Anhörung
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