Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt.. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 71696, Möglingen, auf der Markgröninger Straße, Höhe beim Hasenkreuz, FR Markgröningen um 52 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 102 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät LEIVTEC XV3, Foto
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Ludwigsburg übersandte Formular Anhörung
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