Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Göttingen, auf der B 27 neu, Höhe Ausfahrt Globus, Rtg. Herzberg um 34 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 84 km/h, Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit  Messgerät LEIVTEC XV3, Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Göttingen übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren.

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