Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Langenselbold, Langenselbold, auf der Niedergründauerstraße, Höhe Nr. 34, Richtung Niedergründau um 6 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 36 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto. 20,00 € Verwarnungsgeld angeboten.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Stadt Langenselbold übersandte Zeugenfragebogen
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