Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Stuttgart, Rotenwaldstraße, bei Hausnr. 146, FR stadtauswärts um 6 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 56 km/h, Beweismittel: Messgerät TraffiPhot-S mit Foto

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Vordruck Anhörung

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