Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gruibingen, auf der BAB 8, bei km 160,235, Stuttgart – München die zulässige Geschwindigkeit missachtet. Bei der mit Lasergerät PoliScan Speed durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 125 km/h bei erlaubten 100 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 25 km/h. Bußgeld: 70,00 €

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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