Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neuenstein, auf der A 7, bei km 356,150, Kassel – Fulda mit 32 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Festgestellt wurden 132 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat

Anhörung wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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