auf der L 29, zw. Binz u. Prora, Höhe Abf. Dollahner Str., i.R. Prora wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät PoliScan FM1 97 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Aktenführende Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Rügen übersandte Anhörungsbogen
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.