Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Esslingen, Adenauerbrücke, Richtung Ulmer Straße mit 22 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 72 km/h. Beweismittel: Induktionschleifenmessung, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Esslingen am Neckar übersandt.
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