Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, auf der BAB 25, km 0,6, OT.-Nr. 612, i. R. Westen die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 29 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Messung mit Lasergerät mit Foto ergab 89 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg übersandte Formular Anhörung

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