Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Hennef, A 560, bei km 12,000, RF Ausbauende B 8 um 32 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeld in Höhe von 120,00 € erhoben. Festgestellt wurden 92 km/h. Beweismittel: Lasermessung
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis
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