Auf der BAB 11, bei km 37,4, zw. AS Chorin u. AS Werbellin in FR Berlin wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit einem Einseitensensor ergab 141 km/h, bei zulässigen 120 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

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