Auf der BAB 113, bei km 89.522, in FR Berlin wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 33 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät ES3.0 ergab 113 km/h, bei zulässigen 80 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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