Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 4, Ronneburg, Frankfurt – Dresden, bei km 127.0 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Lasermessung 128 km/h bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 28 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Vordruck Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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