Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Unterroth, Matzenh., auf der Kettershauser Str., gegenüber Hausnummer 5, FR Oste um 22 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 82 km/h mit Messgerät TraffiStar S 350, mit Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Verwaltungsgemeinde Buch/ Gemeinde Unterroth übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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