Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bergkamen, auf der BAB 2, in Höhe km 616,00, FR Oberhausen mit 48 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 108 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Unna übersandt.
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