Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 10, bei km 83,9, FR AD Nuthetal wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 111 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 31 km/h. Beweismittel: Messung Einseitensensor, Beweisfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Vordruck Anhörung wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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