In 73514, Schorndorf, auf der B 29, FR Stuttgart wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lasergerät mit Foto 129 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Aktenführende Bußgeldstelle Schorndorf übersandte Zeugenfragebogen
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