Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Redebas, auf der B 105, Ab 670, km 2,270, in Ri. Löbnitz um 14 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 84 km/h. Beweismittel: Messung mit Speedophot RADAR, Foto, 20,00 € Bußgeld
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Rügen
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