Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Seelze, auf der BAB 2, in Höhe km 242,356, RF Dortmund die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 141 km/h bei zulässigen 80 km/h mit Messsystem VIDIT VKS festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 61 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Region Hannover übersandte Zeugenfragebogen

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