Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Pleidelsheim, auf der BAB 81, bei km 560,520, Stuttgart – Würzburg die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 152 km/h, zulässig waren 120 km/h. Die Überschreitung betrug 32 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.
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