Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Tuningen, auf der BAB 81, bei km 685,935, Stuttgart – Singen mit 37 km/h, bei zulässigen 120 km/h gemessen. Festgestellt wurden 157 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe Aachen übersandt.
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