Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte im Landkreis Peine, auf der BAB 2, Höhe Parkplatz Röhrse, bei km 192,790, FR Hannover. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h, bei zulässigen 130 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 330 161 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Peine übersandte Formular Zeugenanhörung 

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