Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Fußgönheim, Gem. Fußgönheim, auf der Bundesautobahn A 61, Parkplatz Sandberg, bei km 361,7, FR Koblenz wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 172 km/h, bei zulässigen 130 km/h, um 42 km/h festgestellt. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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