In Stuttgart, Nürnberger Straße, ggü. Hausnr. 44, FR Augsburger Platz wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 350 mit Foto ergab 62 km/h, bei zulässigen 40 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart bersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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