Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Sassenberg-Füchtorf, auf der B 475, Abzweig Stockmeyer, Messrichtung Glandorf die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 350 Laser ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 22 km/h, bei erlaubten 70 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 92 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Warendorf übersandte Formular Zeugenanhörung
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