Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in der Gemeinde Neuleiningen, auf der A 6, Höhe km 588.750, FR Saarbrücken um 22 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: PoliScan Speed ergab 102 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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