Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der A 99, Ri. AK Süd, A8, im Abschnitt 240, bei km 1,838, Ri. Salzburg und wurde mit Bußgeldbescheid geahndet. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 102 km/h, erhöhtes Bußgeld: 105,00 € wegen Voreintragung im Fahreignungsregister, 1 Punkt.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat, § 17 OWiG

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

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