Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 23.06.2016 in Langenfeld, Bergische Landstraße, FR Langenfeld. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung 72 km/h mit Einseitensensor, ES3.0

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Mettmann

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