In Wildeck, auf der BAB 4, bei km 340,430, Kirchheim – Dresden wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um
22 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lasergerät 102 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Beweisfoto liegt vor.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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