Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Aschheim, auf der A 99, Ri. AD Süd-West, A 96, Ab.440, km 1,052, mittlere FS ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 144 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – Traffistar S 330
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten”