Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Aschheim, auf der A 99, Ri. AD Süd-West, A 96, Ab.440, km 1,052, mittlere FS ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 144 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug  24 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – Traffistar S 330

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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