Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 09.06.2016 in Hamburg, auf der Glinder Straße, i. H. Reinskamp, Rtg. stadteinwärts um 11 km/h, bei zulässigen 120 km/h wurde Verwarnungsgeld von 25,00 € erhoben eröffnet. Festgestellt wurden 167 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg
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