Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gießen, Gießen, B 429, Brückenbauwerk Lahn, Rtg. Wetzlar begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 27 km/h, bei zulässigen 60 km/h. Festgestellt wurden mit einem Geschwindigkeitsmessgerät 87 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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