Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Trier, Stadt Trier, Krahnenufer, FR Römerbrücke die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 77 km/h mit Lasergerät mit Frontfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Trier übersandte Formular Anhörung
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