Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in der Gemarkung Garbsen-Meyenfeld, auf der B 6, Abschnitt 470, Station 2,4, Richtung Hannover ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 99 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 29 km/h. Beweismittel: Traffistar S 330, Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Region Hannover übersandt.
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