Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der BAB 10, km 179,0, in FR Hamburg. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit PoliScan und Beweisfoto, 129 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Mettmann übersandte Vordruck Anhörung

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