Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 24, aus Ri. Hamburg, in der Baustelle, AS Wöbbelin, bei km 98,0 überschritten. Dabei wurden 111 km/h, bei erlaubten 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 31 km/h . Beweismittel: Lichtmessverfahren.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Ludwigslust-Parchim

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