Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 11, im Bereich von km 53,5, in FR Berlin die zulässige Geschwindigkeit missachtet. Bei der mit Einseitensensor und Beweisfoto durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 153 km/h bei erlaubten 120 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 33 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen
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