Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Grafschaft, auf der BAB 61, km 178,070, Gem. Grafschaft, FR Köln die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte mit Abstandsmessung mit Videobandaufzeichnung ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 34 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 134 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen

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