Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 7, Gemarkung Laubach, bei km 290,840, Fahrtrichtung Nord, mittlere Spur die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Traffipax TraffiStar S 330 mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 35 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 135 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: übersandte Zeugenfragebogen

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