Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2, in Höhe km 19,65, FR Hannover die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 36 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Messung mit Einseitensensor mit Foto ergab 136 km/h
Verletzte Vorschriften:§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung
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