Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 07.10.2015 in Bimöhlen, auf der A 7, km 112,760, Richtung Flensburg. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 37 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät 117 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Segeberg

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